Meldepflicht für Abwärme – sind Sie betroffen?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die verpflichtende Eintragung ins Abwärme-Portal. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh in den letzten drei Jahren müssen ihre Abwärmedaten melden. Welche Abwärme muss gemeldet werden? Gesamtabwärmemenge ab 800 MWh Geführte Abwärme (z. B. über Rohr- oder Schlauchsysteme) Einzelanlagen ab 200 MWh, mit mindestens 1.500 Betriebsstunden pro…