Antragsfrist zur Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2024 soll verlängert werden

Antragsfrist zur Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2024 soll verlängert werden Kurzfristige Gesetzesänderung: Kein Nachweis der Stromkostenintensität für Härtefallunternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2024 – die Antragsfrist soll bis zum 30. September 2023 verlängert werden. Bis dato war geplant, dass Härtefallunternehmen für die Besondere Ausgleichsregelung die individuelle Stromkostenintensität nachweisen müssen. Durch eine…