Effizient, kompetent, bodenständig.

cp energie - Wir meistern energiewirtschaftliche Herausforderungen.

Ulrich Jaekel, Geschäftsführer

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Unsere Mission

Als Energiewirtschafts- und Unternehmensberatung ist es unser Ziel,
Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten nachhaltig zu reduzieren.

Unser Status quo

0
+
Kunden
0
TWh
Energieportfolio
0
Mio.
Einsparung p.a.
0
+
Jahre Expertise

Kernkompetenzen der cp energie

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Energiebeschaffung

  • Analyse der Spot- und Terminmärkte anhand der Verbrauchsprofile
  • Erstellung & Umsetzung einer individuellen Beschaffungsstrategie
  • Kontinuierliche Marktbeobachtung

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Energiemonitoring

  • Energiemonitoring durch den e.Manager
  • Lückenlose Abbildung des Energieverbrauchs
  • Erfüllung der Anforderung ISO 50001
  • Aufdeckung von Einsparpotenzialen
  • Betreuung von Bestandssystemen

Energiemanagement-Umweltmanagement

Energie- & Umweltmanagement

  • Einführung und Weiterentwicklung von Qualitäts-, Umwelt- & Energiemanagementsystemen
    gemäß ISO 50001 & 14001 und anderer Normen

Leistungskachel steuern-ablage-umlagen

Wirtschaftliche Optimierung

  • Steuern, Abgaben, Umlagen (wie z.B. die EEG-Umlage)
  • Strom- & Gaskosten
  • Netzkosten
  • Drittmengenabgrenzung
  • Strompreiskompensation
  • Strom- & Energiesteuer
  • Rechnungsprüfung

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Optimierung durch Förderprogramme

  • Beratung zu möglichen Förderprogrammen
  • Unterstützung bei der Antragsstellung

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Energieeffizienz

  • Bewertung der Verfahrens- und der Anlagentechnik
  • Eigenerzeugungsanlagen
  • Beleuchtungsoptimierung

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E-Mobilität

  • Planung und Beratung für Kauf oder Mieten von Ladesäulen
  • Konzeptionierung der Ladesäuleninfrastruktur
  • Umsetzungsbegleitung
  • Mögliche Förderungen
  • Mietmodell

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Klimaneutralität

  • Bemessung des CO2-Fußabdrucks
  • Erarbeitung eines Maßnahmenplans
  • CO2-neutraler Energieeinkauf
  • Klimaneutralität erreichen

News

Wichtige Information zur TAM-Meldung für das Meldejahr 2024

Wir möchten Sie heute über die aktuelle Verpflichtung zur Abgabe der TAM-Meldung für das Jahr 2024 informieren. Die Abgabe ist ab sofort im TAM-Meldeportal möglich. Wer ist zur TAM-Meldung verpflichtet? Die TAM-Meldung muss abgegeben werden von: Betreibern von EEG-Anlagen, wenn: die betreffende Anlage nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurde und die Summe…

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Besondere Ausgleichsregelung: Überblick zur Antragsstellung im Jahr 2025

Besondere Ausgleichsregelung 2025: Wir stellen den Antrag – Sie profitieren von sinkenden Stromkosten Durch die bestehenden Antragsvoraussetzungen können Unternehmen Einsparungen von über 100.000 € erzielen. Nach der ersten selbstverbrauchten GWh kann Ihr Unternehmen bei der KWK- und Offshore-Netzumlage entlastet werden. Die wichtigsten Informationen für Sie: Der Kreis der Antragsberechtigten vergrößert sich – eine Prüfung für…

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Meldepflicht für Abwärme – sind Sie betroffen?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die verpflichtende Eintragung ins Abwärme-Portal. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh in den letzten drei Jahren müssen ihre Abwärmedaten melden. Welche Abwärme muss gemeldet werden? Gesamtabwärmemenge ab 800 MWh Geführte Abwärme (z. B. über Rohr- oder Schlauchsysteme) Einzelanlagen ab 200 MWh, mit mindestens 1.500 Betriebsstunden pro…

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