Effizient, kompetent, bodenständig.

cp energie - Wir meistern energiewirtschaftliche Herausforderungen.

Ulrich Jaekel, Geschäftsführer

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Unsere Mission

Als Energiewirtschafts- und Unternehmensberatung ist es unser Ziel,
Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten nachhaltig zu reduzieren.

Unser Status quo

0
+
Kunden
0
TWh
Energieportfolio
0
Mio.
Einsparung p.a.
0
+
Jahre Expertise

Kernkompetenzen der cp energie

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Energiebeschaffung

  • Analyse der Spot- und Terminmärkte anhand der Verbrauchsprofile
  • Erstellung & Umsetzung einer individuellen Beschaffungsstrategie
  • Kontinuierliche Marktbeobachtung

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Energiemonitoring

  • Energiemonitoring durch den e.Manager
  • Lückenlose Abbildung des Energieverbrauchs
  • Erfüllung der Anforderung ISO 50001
  • Aufdeckung von Einsparpotenzialen
  • Betreuung von Bestandssystemen

Energiemanagement-Umweltmanagement

Energie- & Umweltmanagement

  • Einführung und Weiterentwicklung von Qualitäts-, Umwelt- & Energiemanagementsystemen
    gemäß ISO 50001 & 14001 und anderer Normen

Leistungskachel steuern-ablage-umlagen

Wirtschaftliche Optimierung

  • Steuern, Abgaben, Umlagen (wie z.B. die EEG-Umlage)
  • Strom- & Gaskosten
  • Netzkosten
  • Drittmengenabgrenzung
  • Strompreiskompensation
  • Strom- & Energiesteuer
  • Rechnungsprüfung

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Optimierung durch Förderprogramme

  • Beratung zu möglichen Förderprogrammen
  • Unterstützung bei der Antragsstellung

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Energieeffizienz

  • Bewertung der Verfahrens- und der Anlagentechnik
  • Eigenerzeugungsanlagen
  • Beleuchtungsoptimierung

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E-Mobilität

  • Planung und Beratung für Kauf oder Mieten von Ladesäulen
  • Konzeptionierung der Ladesäuleninfrastruktur
  • Umsetzungsbegleitung
  • Mögliche Förderungen
  • Mietmodell

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Klimaneutralität

  • Bemessung des CO2-Fußabdrucks
  • Erarbeitung eines Maßnahmenplans
  • CO2-neutraler Energieeinkauf
  • Klimaneutralität erreichen

News

Frist bis zum 31.03 beachten: Meldung selbstverbrauchter Strommengen für das Jahr 2023 gemäß § 19 StromNEV i.V.m §§ 26, 28 und 30 KWKG

Meldung selbstverbrauchter Strommengen für das Jahr 2023 gemäß § 19 StromNEV i.V.m §§ 26, 28 und 30 KWKG – Frist beachten Wir möchten Sie auf die Meldung über den aus dem öffentlichen Netz bezogenen, selbstverbrauchten Strom bis zum 31.03.2024 hinweisen. Was ist zu tun? Alle Kunden mit einem Verbrauch über 1.000.000 kWh (= 1 GWh/a…

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Strom- und Energiesteuerentlastung – Änderungen zum 01.01.2024

Strom- und Energiesteuerentlastung – Änderungen zum 01.01.2024 §9b StromStG – Entlastung von der Stromsteuer für produzierende Unternehmen Vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 erhöht sich der Entlastungssatz auf 20 Euro für eine Megawattstunde.   §10 StromStG und §55 EnergieStG – Entlastung der Stromsteuer und Energiesteuer in Sonderfällen Der sogenannte „Spitzenausgleich“ nach §10…

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Strompreiskompensation (SPK)

Strompreiskompensation / Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Strompreiskompensations (SPK)-Förderrichtlinie für Unternehmen In einigen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren können Stromkosten besonders stromintensiver Produktionsprozesse teilweise finanziell kompensiert werden. Berechtigt sind Unternehmen, die beihilfefähige Produkte aus definierten Sektoren oder Teilsektoren herstellen. Die Antragsfrist der Strompreiskompensation für das Jahr 2023 ist der 30.06.2024. Was ist der Zweck der Strompreiskompensation? Die Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (indirektes Carbon Leakage)…

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