Energiepreisbremsen

Energiepreisbremsen: Das BMWK plant die Absenkung der vom Staat maximal übernommenen Kosten

Energiepreisbremsen: Das BMWK plant die Absenkung der vom Staat maximal übernommenen Kosten Der neue Entwurf des BMWKs sieht vor, ab September die über die Energiepreisbremsen möglichen Entlastungen für viele Unternehmen nochmals zu begrenzen. Seit Mai 2023 begrenzt die sog. Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV) in bestimmten Fällen (i.d.R.: Letztverbraucher mit einer Entlastungssumme > 2 Mio. €) den vom…