Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat heute die Frühwarnstufe des Nationalen Notfallplans Gas ausgerufen. Damit bereitet sich Deutschland vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges auf ein mögliches Ende der Erdgaslieferungen durch Russland vor, um auch nach einem Lieferstopp die Versorgung sicherzustellen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit aber gewährleistet und es gibt keine Versorgungsengpässe.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“
Was ist der Notfallplan Gas?
Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h.konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Welche hoheitlichen Maßnahmen könnten bei der Notfallstufe (c) eintreten?
- Anordnung erhöhter Gasausspeicherung
- Anordnung der Substitution von Erdgas durch Erdöl
- Anordnung der Substitution von Erdgas durch andere Brennstoffe
- Anordnung der Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird
- Anordnung der Einschränkung der Stromproduktion in Gaskraftwerken
- Anordnung der Erhöhung des Produktionsniveaus von Erdgas
- Anordnung bezüglich der Beheizung öffentlicher Gebäude
- Anordnung an Endverbraucher, Verbrauch von Erdgas zu reduzieren
- Anordnung an Großverbraucher, Gasverbrauch zu reduzieren
- Anordnung der Abschaltung von Industriekunden
- Anordnung der Nutzung der Speicherbestände alternativer Brennstoffe
- Anordnung der Einschränkung grenzüberschreitender Gasflüsse (unter Beachtung der Vorgaben von Art. 10 Abs. 4
und Art. 11 Abs. 6 SoS-VO).
Warum wird die Frühwarnstufe ausgerufen und was bedeutet dies für uns?
Russland hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies würde einen Bruch der privaten Lieferverträge darstellen, da die Verträge in Euro und Dollar abgeschlossen wurden. Die G7-Staaten haben aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt, jedoch besteht die russische Regierung weiterhin auf die Bezahlung in Rubel und hat deutlich gemacht, dass ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen gestoppt werden. Russland hat zudem für den 31.03.2022 angekündigt neue gesetzliche Änderungen in Bezug auf Gaslieferungen vorstellen zu wollen.
Die Versorgungslage wird fortlaufend analysiert und bewertet, sodass eine mögliche Liefereinschränke verhindert werden können. Sollte es trotz dessen von Nöten sein, könnte das Krisenteam auch Verbraucher vom Netz nehmen, um die Gasversorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen. Zu diesen Kunden zählen Privathaushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und die Polizei. Dieser Schritt ist allerdings erst in der dritten Stufe des Notfallplans möglich.
Was kann ich als Unternehmen nun tun?
Der Prozess der Dekarbonisierung ist nicht nur für Klima und Umwelt von Vorteil, sondern bietet auch Unternehmen die Chance, sich künftig verstärkt auf die dezentrale Energieerzeugung zu fokussieren und so auch unabhängiger von den Folgen des Ukraine-Krieges zu werden.
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Reduzierung ihrer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, bestehen aktuell sehr attraktive Fördermöglichkeiten: Mit einem Zuschuss von 50%-60% der Beratungskosten werden Transformationskonzepte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Ziel des Transformationskonzepts ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes – unter anderem durch die Bewertung und ggf. Auslegung von technischen Maßnahmen in einem unternehmens- bzw. standortübergreifenden Konzept. Gerne erstellen wir entsprechende Konzepte und unterstützen bei der Antragsstellung.
Ihr AnsprechpartnerInnen freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Melden Sie sich unter folgendem Button für weitere Fragen oder eine Beratung an. Gerne können Sie uns auch unter der Nummer 0421-699 090-0 erreichen.
Oder nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt per E-Mail team@cp-energie.de zu uns auf.