Förderung für Energieaudits nach DIN EN 16247-1 – Jetzt beantragen!
Bisher waren Unternehmen, die gemäß der Definition der Europäischen Kommission als kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) gelten, von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 befreit, sofern ihr Gesamtendenergieverbrauch 7,5 GWh nicht überschritt.
Im Zuge einer von der Bundesregierung initiierten Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) soll sich diese Regelung ändern. Nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfs wird künftig ausschließlich der Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens für die Pflicht zum Energieaudit maßgeblich sein, unabhängig vom KMU-Status. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh (10 TJ) gemäß dem aktuellen Entwurf verpflichtend ein Audit nach DIN EN 16247-1 durchführen müssen.
Hat Ihr Unternehmen den KMU-Status und liegt beim Energieverbrauch zwischen 2,77 und 7,5 GWh? Dann können Sie bereits jetzt ein Energieaudit durchführen und dieses darüber hinaus zu 50% vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern lassen. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, wird eine Förderung voraussichtlich nicht mehr möglich sein, da die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen nicht förderfähig ist.
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