Anpassung der BAFA-Förderung zur Energie- und Ressourceneffizienz ab November 2021
Nutzen Sie die Gelegenheit auf Ihrem Weg zum klimaneutralen Unternehmen mit der neuen Förderung im Modul 5
Fördermittel sind ein wichtiger Bestandteil und Beschleuniger von Veränderungen in allen Bereichen. Die Energiewende bildet dabei keine Ausnahme. Seit Jahren versucht die Bundesregierung, den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu verringern, mit dem Ziel Ressourcen zu schonen und Treibhausgasausstoß nachhaltig zu reduzieren. Die neue Förderung des BAFA bezuschusst daher Konzepte um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen. Mit diesem mittlerweile 5. Modul soll der Prozess der Dekarbonisierung erheblich vorangetrieben werden.
Was wird im Modul 5 gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Transformationskonzepte werden mit einer Förderquote von 50 % der Investitionskosten gefördert. KMU erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 %. Damit sind Fördersummen von bis zu 80.000 € pro Konzept möglich.
Welche Anforderungen an ein förderfähiges Transformationskonzept gibt es?
- Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen;
- Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045;
- Ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den/die betrachteten Standort(e);
- Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand;
- Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms;
- Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur
Änderungen in den anderen Modulen der BAFA Förderung
Änderungen im Modul 3
- Wegfall der Zertifizierungspflicht nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS bzw. nach SpaEfV Anlage 2
- Alle Unternehmen können jetzt Förderungen für Soft- und Hardware zur Messung von Energieverbräuchen in Anspruch nehmen
Änderungen im Modul 4
- Neuer Fördertatbestand: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz;
- Maßnahmen, die zur Einsparung von Ressourcen führen, können jetzt wie Maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert werden. Hierfür wird die Ressourceneinsparung in CO2-Äquivalente umgerechnet. Die Förderquote beträgt weiterhin 30 % – 40 %.
- Erhöhung des „Förderdeckels“ für KMU auf 900 € pro eingesparter Tonne CO2 (Nicht-KMU weiterhin 500 €);
- Bonus für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung;
- Festlegung von CO2-Faktoren für Ressourcen; Strom kann mit doppeltem CO2-Faktor belegt werden;
- Webbasiertes Einsparkonzept.
Darstellung der Änderungen
Gehen Sie den ersten Schritt in Richtung Klimaneutralität und kontaktieren Sie uns. Förderungen und Klimaschutzmanagement können schnell zur Überforderung führen, deshalb stehen wir Ihnen gerne bei allen folgenden Schritten zur Seite- egal, ob Sie erste Fragen haben, Förderanträge für Ihre Investitionen stellen wollen oder auch Unterstützung bei der Maßnahmenplanung und -Umsetzung zur Energie- oder Ressourceneffizienz brauchen. Unsere Experten finden die richtige Lösung für Sie.
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