Verlängerung des strom- und energiesteuerlichen Spitzenausgleichs

Verlängerung des strom- und energiesteuerlichen Spitzenausgleichs bis zum 31.12.2023

Verlängerung des strom- und energiesteuerlichen Spitzenausgleichs bis zum 31.12.2023 Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, hat der Koalitionsausschuss im “Dritten Entlastungspaket” beschlossen, dass der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert wird. Ziel des SpA­VerlG ist, neben weiteren Änderungen, vor allem die Unterstützung energieintensiver Unternehmen des…