Gaspreisentlastung Dezember 2022: Ihr Anspruch auf die Entlastungsmaßnahmen – Handlungsbedarf bis zum 31.12.2022
Die Bundesregierung hat ein weiteres Maßnahmenpaket verabschiedet, welches verschiedenste Mechanismen zur Entlastung von den derzeit hohen Energiepreisen vorsieht. Die cp energie informiert Sie über den nun notwendigen Handlungsbedarf.
Neben der Energiepreisbremse ab 2023 erhalten Sie eine Erstattung in der Höhe eines Monatsabschlags Ihrer Gasrechnung. Konkret begünstigt werden hierbei Privathaushalte, Unternehmen mit einem Verbrauch bis 1,5 Mio. kWh sowie Vermietungsunternehmen, Pflege-, Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs und Reha-Einrichtungen. Für weitere Einzelheiten wird auf §2 des Gesetzes verwiesen.
Hiervon NICHT betroffen sind Krankenhäuser sowie kommerzielle Erzeuger von Strom und Fernwärme. Krankenhäuser sollen über die Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds entlastet werden.
Um Ihren Anspruch zu sichern, besteht jedoch Handlungsbedarf:
Für SLP-Abnahmestellen der zuvor genannten Sektoren erfolgt der Ausgleich automatisch. Sind Sie jedoch ein Letztverbraucher mit einer RLM-Abnahmestelle und einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh, müssen Sie dem Energielieferanten zur Klärung Ihrer Berechtigung bis zum 31.12.2022 eine Mitteilung bzw. Anfrage zusenden. Andernfalls entfällt Ihr Anspruch auf die Entlastung.
Die Anfrage kann formlos an die für gewöhnlich auf der Monatsrechnung angegebene Mailadresse des Kundenservice gerichtet werden. Eventuell hat sich Ihr Energieversorger auch bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt und das notwendige Vorgehen bereits beschrieben. Um die Zuordnung und Prüfung Ihrer Abnahmestelle zu beschleunigen, sollten Sie in Ihrer Anfrage die Adresse der Abnahmestelle, Ihre Kundennummer und/oder die Zählernummer bzw. Marktlokations-ID nennen.
Die weiteren Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse für das Jahr 2023 folgen in Kürze.