Neuer Leitfaden zur Strompreiskompensation / Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Neue SPK-Förderrichtlinie für Unternehmen. Antragsfrist 30.09.2022 In einigen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren können Stromkosten besonders stromintensiver Produktionsprozesse teilweise finanziell kompensiert werden. Berechtigt sind Unternehmen, die beihilfefähige Produkte aus definierten Sektoren oder Teilsektoren herstellen. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Genehmigung der Förderrichtlinie seitens der Europäischen Kommission und ihrer Bekanntmachung wird die materielle Antragsfrist am 30.09.2022 enden. Was ist der…