Mitteilung des Stromlieferanten für den EEG-Begrenzungsbescheid

Wer als stromkostenintensives Unternehmen von der „besonderen Ausgleichsregelung“ (BesAR) Gebrauch machen und von der EEG-Umlage entlastet werden möchte, muss neben den materiellen Voraussetzungen erfüllen ebenso bis zum einen sog. EEG-Begrenzungsbescheid beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Für die Antragsstellung für das Jahr 2022, müssen Unternehmen neben der Frist bis zum 30.06. eine weiteres…