Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz in Niedersachsen
Die NBank in Niedersachsen bietet Förderprogramme zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz. Diese Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen Kommunen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Projekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien realisieren möchten. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Übergang zu einer klimafreundlichen Energieversorgung zu unterstützen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 70 %
- Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze
- Netzwerke die in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen
Was wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen in Niedersachsen können zum Beispiel Förderungen für den Einsatz energieeffizienter Technologien erhalten, wie zum Beispiel für die Erneuerung von Heizungsanlagen oder die Umrüstung von Produktionsprozessen auf erneuerbare Energien. Außerdem können Förderungen für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Anlagen beantragt werden, wie zum Beispiel die Installation von Photovoltaikanlagen im Zusammenhang mit einer anderen Maßnahme oder die Dämmung von Gebäuden. Kurz zusammengefasst:
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie)
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen (2.1.2 der Richtlinie)
- Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie)
- Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU (2.1.4 der Richtlinie)
- Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude
- Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft
- Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
- Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen
- Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung und was sind die Voraussetzungen?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 %
- Die Förderung muss von einem Energieeffizienzexperten begleitet werden
- Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
- Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
- Eine Einsparung fossiler Energie im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweislich erzielt (Expertise eines Sachverständigen)
- Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage (de-minimis oder AGVO)
- Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert
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