EnSimiMaV – Fristverlängerung nach Änderung der FAQs

EnSimiMaV – Fristverlängerung nach Änderung der FAQs   Nachdem für die Bestätigung der Einhaltung der Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz EnSimiMaV, in den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (kurz: BMWK) Anfang des Jahres eine Frist bis zum 31.03. gesetzt worden ist, gibt es nun eine Kehrtwende. Mit der Aktualisierung jener FAQs am 01. März 2024 wurde…