Strompreiskompensation (SPK)

Strompreiskompensation / Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Strompreiskompensations (SPK)-Förderrichtlinie für Unternehmen In einigen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren können Stromkosten besonders stromintensiver Produktionsprozesse teilweise finanziell kompensiert werden. Berechtigt sind Unternehmen, die beihilfefähige Produkte aus definierten Sektoren oder Teilsektoren herstellen. Die Antragsfrist der Strompreiskompensation für das Jahr 2022 ist der 30.06.2023. Was ist der Zweck der Strompreiskompensation? Die Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (indirektes Carbon Leakage)…