Energiepreisbremsen: Kabinett beschließt Verlängerung
Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024 in den Bundestag eingebracht. Die Umsetzung bedarf jedoch der Zustimmung der EU-Kommission, da die Regelungen auf dem befristeten Krisenrahmen der EU (kurz TCF) basieren. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, diesen Rahmen für die entsprechenden Regelungen bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Eine Verlängerung bis Ende April wäre davon jedoch nicht erfasst.
Die Unsicherheit für die Unternehmen ergibt sich aus der fehlenden Genehmigung und der Frage, ob die Verlängerung den gesamten geplanten Zeitraum bis zum 30. April 2024 abdecken wird. Zudem bestehen noch Unsicherheiten für energieintensive Unternehmen durch unklare Regelungen bei den Höchstgrenzen sowie deren Verteilung und den damit verbundenen Fristen und Pflichten.
Aus dem Gesetzesentwurf geht nicht hervor, ob für den verlängerten Zeitraum neue Höchstgrenzen gelten oder ob die bestehenden Höchstgrenzen den verlängerten Zeitraum abdecken. Es bleibt unklar, was passiert, wenn die aktuellen Höchstgrenzen bereits ausgeschöpft sind oder Unternehmen noch keine Meldungen für höhere Entlastungsbeträge abgegeben haben. Dies könnte zu erheblichen Anspruchskürzungen führen, da einige Meldungen nach geltendem Recht nicht rückwirkend geändert oder nachgeholt werden können.
Der Verordnungsentwurf macht keine Angaben dazu, wann diese Fragen geklärt sein werden. Es wird lediglich auf die Zuständigkeit der EU-Kommission verwiesen. Damit hängt die dringend benötigte Rechtssicherheit für Unternehmen vom weiteren Vorgehen der EU ab.
Der deutsche Verordnungsentwurf stellt die Unternehmen vor schwer lösbare Aufgaben, da zwar weiterhin Meldungen erforderlich sind, der genaue Zeitraum aber weiterhin unklar bleibt. Der Normenkontrollrat hat Bedenken wegen der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Folgen dieser Regelungen geäußert und den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft als potenziell höher eingeschätzt.