Strom- und Energiesteuerentlastung – Änderungen zum 01.01.2024

Strom- und Energiesteuerentlastung – Änderungen zum 01.01.2024 §9b StromStG – Entlastung von der Stromsteuer für produzierende Unternehmen Vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 erhöht sich der Entlastungssatz auf 20 Euro für eine Megawattstunde.   §10 StromStG und §55 EnergieStG – Entlastung der Stromsteuer und Energiesteuer in Sonderfällen Der sogenannte „Spitzenausgleich“ nach §10…