Infos der DEHSt-Veranstaltung zum BECV-Antrag zur reduzierten CO2-Steuer
Am 08.04.2022 führte die Deutsche-Emissionshandelsstelle eine Infoveranstaltung zur Antragsstellung auf Beihilfegewährung zur BECV (wir berichteten) durch. Basis der Veranstaltung war der zuvor veröffentlichte Leitfaden zur Erstellung eines Kompensationsantrags. Wir fassen für Sie die wichtigsten Informationen zusammen.

Allgemeine Infos, wer beihilfeberechtigt ist und welche Voraussetzungen es gibt finden Sie in unserem letzten Beitrag zur BEVC.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Die Antragsfrist bleibt bei dem 30.06.2022
- Die BECV macht keine Vorgaben zu geeichten Messungen. Sofern kein Messgerät bereits implementiert ist, kann auf sachgerechte Schätzungen mit Sicherheitsaufschlag zurückgegriffen werden.
- Die DEHSt stellt eine Excel-Tabelle zur Berechnung der beihilfefähigen Wärmemenge aus KWK-Prozessen zur Verfügung sowie veröffentlicht in Kürze eine Excel-Tabelle zur Berechnung einer erfolgreichen Dekarbonisierungsmaßnahme hinsichtlich einer Unterschreitung des Produkt-Benchmarks.
- Weitere Informationen zu den Themen „Wirtschaftsprüfertestat“ und „Gegenleistungen“ wird die DEHSt nach eigener Aussage noch nachreichen.
- In den Vorjahren (z.B. 2020) getätigte Klimaschutzmaßnahmen sind nach Auffassung der DEHSt nicht anrechnungsfähig. Die Gegenleistungen müssen im beihilfeberechtigten Rechtsträger getätigt werden, allerdings nicht zwingend im beihilfeberechtigten Sektor.
- Die erforderliche Investitionssumme (50 % bzw. 80 %) muss überschritten werden. Als Ausnahme gilt es, wenn im Energiemanagementsystem Maßnahmen in einem geringeren Umfang als wirtschaftlich durchführbar identifiziert werden.
- Biogene Teilmengen sind nicht beihilfefähig, da bei Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen keine BEHG-Kosten entstehen. Die Nichterfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen führt zwar zu BEHG-Kosten, aber es erfolgt keine BECV-Entlastung aufgrund von EU-Vorgaben.
Unsere Experten der cp energie beantworten gerne Ihre offenen Fragen. Außerdem prüfen wir ob Ihr Sektor beihilfeberechtigt ist und übernehmen Ihre Antragstellung zum 30.06.2022.
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