Gaspreisbremse: Vorschlag der Gaskommission
Für die Industriekunden ist die Gaspreisbremse ab Januar 2023 für ein Grundkontingent von 70 % des Vorjahresverbrauchs vorgesehen. Für dieses Grundkontingent schlägt die Kommission einen garantierten Beschaffungspreis von 7 ct/ kWh vor.
Die Gaspreisbremse von 7 ct/ kWh gilt auf den reinen Beschaffungspreis ohne Abgaben und Umlagen. Die Beschränkung auf
70 % des Vorjahresverbrauchs soll einen Anreiz zur Reduzierung des Gasverbrauchs schaffen.
Parallel hierzu soll für Fernwärmekunden die Wärmepreisbremse gelten, bei der ein Brutto-Preis von 9,5 ct/kWh Fernwärme für ein Grundkontingent (wie beim Gas 80%) garantiert wird.
Ein Ende der Gas- und Wärmepreisbremse ist von der Expertenkommission frühestens zum 30. April 2024 vorgesehen.
Eine weitere Sitzung der Expertenkommission ist für den 17. Oktober angesetzt.
Wann was geplant ist, entnehmen Sie der folgenden Abbildung:
Die wichtigsten Punkte zum Vorschlag der Gaskommission im Überblick:
- Der Staat übernimmt die Abschlagszahlung im Dezember
- Ab März 2023: Gaspreisbremse
- Kontingent pro Anschluss i.H.v. 80% des historischen Verbrauchs bei SLP, 70% bei RLM (Industrie)
- Preis wird auf Kontingent gesenkt:
- 12 ct/kWh (SLP)
- 7 ct/kWh (RLM)
- Industrie: Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden.
- Gas-Sparanreize bleiben voll erhalten
- SLP-Kunden: Enlastung durch Reduktion des monatlichen Abschlags, verbraucht man sein Kontingent nicht, so muss nicht zurückgezahlt werden
- RLM-Kunden: Das Unternehmen kann das Gas für seine Zwecke verwenden oder (etwa bei Fuel Switch) am Markt verwerten