Für das Lieferjahr 2022 können mehr Unternehmen von der Konzessionsabgabe profitieren – gehören Sie dazu?
Prüfen Sie, ob Sie einen Teil Ihrer Stromrechnung erstattet bekommen können im Rahmen der Konzessionsabgabe.
Was ist eine Konzessionsabgabe?
Gemeinden erhalten von Energie-Netzbetreibern eine Konzessionsabgabe (KA) als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen.
Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und richtet sich nach Ihrem Energieliefervertrag und teilweise auch nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Zur Prüfung Ihrer Erstattungsberechtigung benötigen wir unter Anderem Ihre Nettokosten für den Strombezug. Stromnettokosten heißt in diesem Fall sämtliche Stromkosten (inkl. Steuern, Umlagen, Abgaben, Netzentgelte) ohne Umsatzsteuer.
Was hat sich für das Lieferjahr 2022 geändert?
Durch die besondere Situation, dass in 2022 die EEG-Umlage erst stark reduziert wurde und im zweiten Halbjahr ganz wegfiel, können Kunden, die noch einen günstigen Festpreis vereinbart hatten, nun unter diesen Grenzpreis fallen.
Wann kann ein Unternehmen von der Konzessionsabgabenverordnung profitieren?
Liegt der durchschnittliche Strompreis unter dem Grenzpreis, ist keine KA zu zahlen (§ 2 Abs. 4).
Sie haben einen Stromverbrauch von mindestens 4 GWh an einer Abnahmestelle für das Lieferjahr 2022?
Dann nutzen Sie nun unseren Konzessionsabgaben-Check und lassen Sie sich beraten.