Konzessionsabgaben-Check

Prüfen Sie in 3 einfachen Schritten, ob Sie die Vorraussetzungen erfüllen:

Was ist die Konzessionsabgabe?

Gemeinden erhalten von Energie-Netzbetreibern eine Konzessionsabgabe (KA) als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen.

Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und richtet sich nach Ihrem Energieliefervertrag und teilweise auch nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Zur Prüfung Ihrer Erstattungsberechtigung benötigen wir unter Anderem Ihre Nettokosten für den Strombezug. Stromnettokosten heißt in diesem Fall sämtliche Stromkosten (inkl. Steuern, Umlagen, Abgaben, Netzentgelte) ohne Umsatzsteuer.