Verlängerung der Schätzoption für Drittmengenabgrenzung

Die Frist zur Schätzung der EEG-Umlagenberechnung wird bis zum 01.01.2022 verlängert. Damit verschiebt sich die Verpflichtung weitergeleitete Strommenge an Dritte geeicht zu messen um ein Jahr auf den 01.01.2022. Empfohlen wurde die Verlängerung der Frist vom Wirtschaftsausschuss im Kontext der Corona-Pandemie und aufgrund der späten Publikation des Leitfadens der BNetzA. Unternehmen sollen jedoch weiterhin an…