Wir möchten Sie heute über die aktuelle Verpflichtung zur Abgabe der TAM-Meldung für das Jahr 2024 informieren. Die Abgabe ist ab sofort im TAM-Meldeportal möglich.
Wer ist zur TAM-Meldung verpflichtet?
Die TAM-Meldung muss abgegeben werden von:
- Betreibern von EEG-Anlagen, wenn:
- die betreffende Anlage nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurde und
- die Summe der erhaltenen EEG-Zahlungen im Jahr 2024 mindestens 100.000 Euro beträgt.
- Letztverbrauchern, die:
- im Jahr 2024 mindestens 100.000 Euro Umlagen nach dem EnFG eingespart haben.
Wichtig: Unternehmen, die unter die Besondere Ausgleichsregelung fallen, sind von der Meldepflicht nach EnFG ausgenommen.
Frist zur Abgabe:
Die TAM-Meldung für das Meldejahr 2024 muss bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgen.
Hinweis zu StromPBG und EWPBG:
Für das Jahr 2024 ist keine TAM-Meldung nach StromPBG oder EWPBG mehr erforderlich, da diese befristeten Entlastungen ausgelaufen sind.
Falls Sie im Vorjahr ausschließlich hierfür eine Meldung abgegeben haben und 2024 nicht meldepflichtig sind, können Sie Ihr Konto im TAM-Meldeportal löschen.
Was Sie noch wissen sollten:
Bitte beachten Sie, dass wir als Ihr Dienstleister die TAM-Meldung nicht für Sie übernehmen können. Falls Sie unter die oben genannten Voraussetzungen fallen, sind Sie selbst für die fristgerechte und vollständige Meldung verantwortlich.
Das TAM-Meldeportal finden Sie unter:
https://tam.netztransparenz.de/
Mit maßgeschneiderten Lösungen und gezielter Beratung unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die TAM-Meldung. Ihr Ansprechpartner Jan Philip Beck freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Email: beck@cp-energie.de
Telefon: +49 421 699090-17