Veröffentlicht: 13.02.2025
Zuletzt fachlich geprüft: 13.02.2025
Informationsstand: 13.02.2025
Hinweis zum Informationsstand
Dieser Beitrag gibt den Informations- und Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung beziehungsweise der zuletzt angegebenen Aktualisierung wieder. Gesetzliche Regelungen, Förderrichtlinien, Antragsvoraussetzungen, Förderhöhen und behördliche Verfahrensweisen können sich jederzeit ändern. Die Angaben stellen daher keine verbindliche Auskunft über die aktuell geltende Rechts- oder Förderlage und keine Zusage einer Förderung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Förderrichtlinien und Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. Bitte lassen Sie die aktuellen Voraussetzungen vor einer Antragstellung oder sonstigen Entscheidung individuell prüfen.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die verpflichtende Eintragung ins Abwärme-Portal. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh in den letzten drei Jahren müssen ihre Abwärmedaten melden.
Welche Abwärme muss gemeldet werden?
- Gesamtabwärmemenge ab 800 MWh
- Geführte Abwärme (z. B. über Rohr- oder Schlauchsysteme)
- Einzelanlagen ab 200 MWh, mit mindestens 1.500 Betriebsstunden pro Jahr und einer Abwärmetemperatur von mindestens 25°C
Beispiele für relevante Anlagen: Kompressoren, Heizkessel, Abluftsysteme, Trocknungsanlagen.
Die Einhaltung der Meldepflicht ist entscheidend – Verstöße können mit Strafen ab 50.000 € geahndet werden.
cp energie – Ihr Partner für Energieeffizienz
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, Erfassung und Meldung Ihrer Abwärmedaten. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Mit maßgeschneiderten Lösungen und gezielter Beratung unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Abwärmefrist. Ihr Ansprechpartner Jan Kassuba freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Email: kassuba@cp-energie.de








