Industriestrompreis: Wer profitieren kann und warum Unternehmen jetzt prüfen sollten

Veröffentlicht am: 15 Januar 2026

Zuletzt fachlich geprüft: 15 Januar 2026

Informationsstand: 15 Januar 2026

Hinweis zum Informationsstand

Dieser Beitrag gibt den Informations- und Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung beziehungsweise der zuletzt angegebenen Aktualisierung wieder. Gesetzliche Regelungen, Förderrichtlinien, Antragsvoraussetzungen, Förderhöhen und behördliche Verfahrensweisen können sich jederzeit ändern. Die Angaben stellen daher keine verbindliche Auskunft über die aktuell geltende Rechts- oder Förderlage und keine Zusage einer Förderung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Förderrichtlinien und Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. Bitte lassen Sie die aktuellen Voraussetzungen vor einer Antragstellung oder sonstigen Entscheidung individuell prüfen. Die Europäische Kommission hat Ende Mai 2026 die beihilferechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Carbon-Leakage-Liste nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erteilt. Damit können zahlreiche Unternehmen, die bislang nicht beihilfeberechtigt waren, erstmals eine Kompensation ihrer mittelbaren CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel beantragen – teilweise rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025. Für betroffene Unternehmen kann daraus ein erhebliches Entlastungspotenzial entstehen. Gleichzeitig ist die Antragstellung an enge Fristen und umfangreiche Nachweise gebunden.

Industriestrompreis: Wer profitieren kann und warum Unternehmen jetzt prüfen sollten

 

Der Industriestrompreis liegt im Fokus der energiepolitischen Debatte. Ziel der geplanten Regelung ist es, stromintensive Unternehmen gezielt zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu stärken. Für viele Betriebe stellt sich nun die zentrale Frage: Besteht eine Antragsberechtigung – und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

In diesem Beitrag erklären wir, was der Industriestrompreis bedeutet, wie die Entlastung berechnet wird und welche Branchen profitieren können, denn: Daten zeigen, dass viele Branchen die Schwellenwerte erreichen können.


Was ist der Industriestrompreis?

Der Industriestrompreis ist als zeitlich begrenztes Förderinstrument vorgesehen und orientiert sich weitestgehend an den beihilferechtlichen Vorgaben des Clean Industrial State Aid Framework (CISAF). Er soll bestimmten Unternehmen einen deutlich reduzierten Strompreis ermöglichen, finanziert durch staatliche Mittel. Die Entlastung ist insbesondere für Branchen gedacht, bei denen hohe Stromkosten ein wesentliches wirtschaftliches Risiko darstellen.

 

Wie ist der Industriestrompreis geplant?

  • Reduzierter Strompreis: Zielwert von etwa 5 Cent/kWh für den förderfähigen Stromanteil.
  • Befristung: Förderung für bis zu 3 Jahre (2026–2028).
  • Teilweiser Verbrauch: Die Förderung gilt voraussichtlich für maximal etwa 50 % des Jahresstromverbrauchs.
  • Investitionsverpflichtung: Ein Teil der entlasteten Mittel muss in ökologische Gegenleistungen (Dekarbonisierung und Energieeffizienz) investiert werden.

Damit wird der Industriestrompreis keine vollständige Subvention für den gesamten Strombedarf sein, sondern ein gezieltes Entlastungsinstrument für besonders energieintensive Prozesse.

Was ist das CISAF?

Das Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) ist das EU-Regelwerk für staatliche Beihilfen, das die Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützt und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern soll. Es legt die Leitlinien fest, nach denen die EU-Mitgliedstaaten Förderprogramme entwickeln und gestalten dürfen. Das CISAF trat am 25. Juni 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Auf dieser Grundlage können Mitgliedstaaten neue Beihilferegelungen zur Genehmigung bei der EU-Kommission anmelden oder bestehende Förderprogramme anpassen.

Wer kann profitieren?

  • Branchen, die in der KUEBLL-Liste 1 geführt werden, gelten in der Regel als grundsätzlich förderfähig.
  • Unternehmen außerhalb dieser Liste – etwa aus Liste 2 oder bislang nicht gelistete Branchen – können ebenfalls förderfähig sein, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. bezüglich Strom- und Handelsintensität.

 

Warum jetzt prüfen?

Die Förderfähigkeit hängt nicht nur von der Branchenzugehörigkeit ab, sondern insbesondere von der korrekten Ermittlung und Dokumentation von Verbrauchskennzahlen, Intensitäten und beihilferechtlichen Nachweisen. Eine verspätete oder fehlerhafte Antragstellung kann dazu führen, dass Fördermittel verloren gehen oder Rückforderungen drohen.

Unsere Beratung unterstützt Sie daher bei:

  • der fundierten Prüfung der Antragsberechtigung inklusive KUEBLL-/CISAF-Analyse,
  • der Datenerhebung und Plausibilisierung relevanter Kennzahlen,
  • der Erstellung und Begleitung Ihres Antrags bei den zuständigen Behörden

Rechenbeispiel: Wie der Industriestrompreis wirken kann

Das 4 × 50-Prinzip

Der CISAF begrenzt die Entlastung bewusst. Das sogenannte 4×50-Prinzip legt fest, wie weit staatliche Unterstützung maximal gehen darf:

  • 50 % Verbrauch: Gefördert wird höchstens die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs – und nur dort, wo Strom direkt in energieintensiven Produktionsprozessen eingesetzt wird. Verbräuche etwa für Verwaltung oder IT zählen nicht.
  • 50 % Preisnachlass: Für diesen förderfähigen Verbrauch darf der Strompreis um maximal 50 % gesenkt werden.
  • 50 €/MWh Mindestpreis: Der geförderte Strompreis darf nicht unter 50 €/MWh (5 Cent/kWh) liegen.
  • 50 % Investitionspflicht: Mindestens die Hälfte der erhaltenen Förderung muss in ökologische Gegenmaßnahmen investiert werden.

Die folgenden Tabellen zeigen vereinfacht, wie sich der Industriestrompreis auf die Stromkosten und die jährliche Einsparung eines Unternehmens auswirken kann.Hinweis: Das Rechenbeispiel dient der vereinfachten Illustration. Tatsächliche Einsparungen hängen u. a. vom förderfähigen Verbrauchsanteil, dem Referenzstrompreis sowie den beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Beispielrechnung Strompreis

Beispielrechnung Industriestrompreis

Jährlicher Einsparbetrag - Rechenbeispiele mit 5,10 und 20 GWh

Einsparbetrag Industriestrompreis

Fazit

Der Industriestrompreis kann für viele Unternehmen ein wichtiger Hebel zur Kostenentlastung sein – ist aber kein Selbstläufer. Die Förderfähigkeit hängt von zahlreichen Details ab, und die Antragstellung erfordert eine sorgfältige energiewirtschaftliche und regulatorische Bewertung.

Unternehmen sollten daher jetzt prüfen lassen, ob und in welcher Form eine Antragsberechtigung besteht – und sich frühzeitig auf die Antragstellung vorbereiten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Analyse – nutzen Sie die Chance auf kosteneffiziente Energieversorgung und Planungssicherheit.

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