Staatliche Energie-Entlastungen für Energie­intensive Unter­nehmen

Verlieren Sie 2026 staatliche Stromkostenerstattungen?

Sichern Sie Ihre Stromkosten-Entlastung 2026 – Frist 30.06.

Mit unserem Quick-Check erhalten Sie in wenigen Minuten eine fundierte Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Erste Einschätzung statt komplizierter Gesetzestexte

Keine automatische Entscheidung, sondern Expertenprüfung

Kostenlos und ohne Verpflichtung

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Jahre Expertise

80% aller Industrie­unternehmen rufen nicht ihre vollen Entlastungs­potenziale ab

Die meisten Industrieunternehmen wissen, dass es Entlastungen gibt. Was häufig fehlt, ist eine schnelle und belastbare Antwort auf zwei entscheidende Fragen:

Ist unser Unternehmen grundsätzlich anspruchsberechtigt und lohnt sich der Antrag wirtschaftlich?

Dabei liegt das Entlastungspotenzial für viele Industrieunternehmen bei rund 8–25 % der Energiekosten.

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Typische Herausforderungen:

Q

Unübersichtliche Regelungen und wechselnde Vorgaben

Q

Fehlende interne Ressourcen oder Erfahrung

Q

Unsicherheit, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt

Die Konsequenz: Die Frist verstreicht, potenzielle Entlastungen werden nicht genutzt und Wettbewerber sichern sich finanzielle Vorteile.

Wir machen es Ihnen einfach: Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, maximieren wir Ihre Rückerstattungen.

Darum jetzt handeln – Frist endet am 30.06.2026

Nach Ablauf der Frist ist in der Regel keine Nachholung möglich.

Je höher Ihr Stromverbrauch, desto höher das mögliche Entlastungsvolumen.

Eine Prüfung kostet wenig Zeit, Nichtstun kann sehr teuer werden.

Nicht zu prüfen ist das größte Risiko.

Wenn Sie bis Ende Juni nicht handeln, ist das Geld in der Regel weg. Eine kurze Prüfung heute kann verhindern, dass Chancen ungenutzt bleiben.

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Wer die richtige Beratung nutzt, zahlt deutlich weniger

Je nach Branche, Stromverbrauch und Kostenstruktur kommen unterschiedliche Entlastungen infrage. Dazu zählen unter anderem:

Industriestrompreis (ISP)

Staatliche Beihilfe mit einem effektiven Strompreis von bis zu 5 ct/kWh für 50 % des Basisverbrauchs.

Strompreiskompensation (SPK)

Rückerstattung indirekter CO₂-Kosten aus dem Strompreis. Der Kreis der berechtigten Unternehmen wird voraussichtlich um rund 20 Branchen erweitert.

BECV (Carbon-Leakage-Verordnung)

Finanzielle Beihilfen für Belastungen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel für Erdgas und Heizöl. Über 60 Branchen sind grundsätzlich antragsberechtigt.

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)

Reduzierung von KWKG- und Offshore-Umlage auf das gesetzliche Minimum gemäß EnFG für energieintensive Unternehmen.

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Wichtig!

Nicht jede Entlastung passt zu jedem Unternehmen. Prüfen Sie jetzt, ob sich ein Antrag für Sie lohnt.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen von staatlichen Entlastungen profitieren kann

Quick-Check für Industrie­unternehmen

Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung. In vielen Fällen liegt das Potenzial bei 8–25 % der Energiekosten. Klären Sie anschließend persönlich mit unseren Experten das weitere Vorgehen.

Beachten Sie bitte die korrekte Schreibweise des WZ-Codes. Eine Übersicht aller WZ-Codes finden Sie hier: nacecode.de

Sie sind sich bei Ihrem WZ-Code nicht sicher? Kein Problem, wir helfen Ihnen gern.

cp energie - Ihre Spezialisten für staatliche Entlastungen

Beratung mit energie­wirtschaftlicher und regulatorischer Tiefe

cp energie steht für Know-how und berät Industrieunternehmen seit über 20 Jahren zu Energiekosten, Regulierung und staatlichen Entlastungen.

Das zeichnet uns aus:

Fokus auf Industrieunternehmen

Erfahrung mit komplexen Beihilfe- und Antragsverfahren

Kombination aus energiewirtschaftlicher und regulatorischer Expertise

Persönliche Beratung statt automatisierter Massenabfertigung

Wir machen es Ihnen einfach: Sie liefern die notwendigen Angaben, wir übernehmen die komplette Abwicklung und holen das Maximum aus Ihren Rückerstattungen heraus, rechtssicher und fristgerecht.

Luftbild Öl- und Gasraffinerie Anlage bei Nacht

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