Strom- und Gasumlagen 2027

Veröffentlicht am: 29 Oktober 2026

Zuletzt fachlich geprüft: 29 Oktober 2026

Informationsstand: 29 Oktober 2026

Hinweis zum Informationsstand

Dieser Beitrag gibt den Informations- und Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung beziehungsweise der zuletzt angegebenen Aktualisierung wieder. Gesetzliche Regelungen, Förderrichtlinien, Antragsvoraussetzungen, Förderhöhen und behördliche Verfahrensweisen können sich jederzeit ändern. Die Angaben stellen daher keine verbindliche Auskunft über die aktuell geltende Rechts- oder Förderlage und keine Zusage einer Förderung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Förderrichtlinien und Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. Bitte lassen Sie die aktuellen Voraussetzungen vor einer Antragstellung oder sonstigen Entscheidung individuell prüfen. Die Europäische Kommission hat Ende Mai 2026 die beihilferechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Carbon-Leakage-Liste nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erteilt. Damit können zahlreiche Unternehmen, die bislang nicht beihilfeberechtigt waren, erstmals eine Kompensation ihrer mittelbaren CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel beantragen – teilweise rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025. Für betroffene Unternehmen kann daraus ein erhebliches Entlastungspotenzial entstehen. Gleichzeitig ist die Antragstellung an enge Fristen und umfangreiche Nachweise gebunden.

Die Strom- und Gasumlagen steigen 2027 um rund 23 Prozent. Für stromintensive Unternehmen wächst damit der finanzielle Wert möglicher Entlastungen. Wer seine Ansprüche prüft und Fristen einhält, kann erhebliche Mehrkosten vermeiden. 

Unternehmen ohne Entlastung müssen 2027 deutlich höhere Stromumlagen einplanen: Die Gesamtbelastung aus dem Aufschlag für besondere Netznutzung, der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage steigt von 2,946 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von zehn Gigawattstunden bedeutet das zusätzliche Kosten von 67.500 Euro. 

Größter Kostentreiber: der Aufschlag für besondere Netznutzung 

Besonders deutlich steigt der volle Aufschlag für besondere Netznutzung in der Letztverbrauchergruppe A′: Er erhöht sich um rund 30 Prozent. Auch die Offshore-Netzumlage legt spürbar zu. 

Unser Ziel: Ihnen einen kompakten Überblick zu geben, damit Sie Entwicklungen frühzeitig einordnen und mögliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen bewerten können.

 

Umlage 

2026 

2027 

Aufschlag für besondere Netznutzung, Gruppe A′ 

1,559 ct/kWh 

2,027 ct/kWh 

Offshore-Netzumlage 

0,941 ct/kWh 

1,143 ct/kWh 

KWKG-Umlage 

0,446 ct/kWh 

0,451 ct/kWh 

Summe ohne Entlastung 

2,946 ct/kWh 

3,621 ct/kWh 

Die reduzierten Aufschläge für die Gruppen B′ und C′ bleiben dagegen bei 0,050 beziehungsweise 0,025 Cent je Kilowattstunde. Damit wächst der Abstand zum vollen Satz – und der Vorteil für berechtigte Unternehmen. 

Rund 300.000 Euro Entlastung bei zehn Gigawattstunden 

Wie groß das Potenzial sein kann, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel für ein Unternehmen mit zehn Gigawattstunden Jahresverbrauch: 

Ohne Entlastung fallen 2027 rund 362.000 Euro für die drei genannten Umlagen an. Bei einer Begrenzung durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) für ein Unternehmen der Liste 1 und einer Einstufung in die Aufschlag-Gruppe B′ reduziert sich die Belastung auf rund 62.000 Euro. Das entspricht einer jährlichen Ersparnis von etwa 300.000 Euro. 

Allein die BesAR-Entlastung steigt in diesem Beispiel von rund 106.000 Euro im Jahr 2026 auf rund 121.000 Euro im Jahr 2027. Beim Aufschlag für besondere Netznutzung beträgt das Einsparpotenzial zusätzlich rund 178.000 Euro in Gruppe B′ beziehungsweise rund 180.000 Euro in Gruppe C′. 

Höhere Umlagen machen es damit noch wichtiger, bestehende Entlastungsansprüche vollständig auszuschöpfen. 

(Das Beispiel ist vereinfacht, ohne Cap/Super-Cap. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Einzelfall ab.)

Gasumlagen: teilweise Entspannung 

Bei den Gasumlagen fällt die Entwicklung günstiger aus: Seit dem 1. Oktober 2026 beträgt die Konvertierungsumlage 0,11 statt zuvor 0,18 Euro je Megawattstunde.
Die Bilanzierungsumlagen bleiben bei null; die Gasspeicherumlage ist seit 2026 abgeschafft. 

Ein gemischtes Bild zeigen die leistungsbezogenen Umlagen: Während die Biogasumlage um rund 22 Prozent steigt, sinkt die Marktraumumstellungsumlage um rund 15 Prozent. Beide werden auf die gebuchte Leistung erhoben, nicht auf die verbrauchte Gasmenge.

Fristen beachten und Nachweise frühzeitig vorbereiten 

Für Unternehmen sind insbesondere folgende Termine relevant: 

  • 31. März 2027: Meldung an den Netzbetreiber für die reduzierten Aufschläge der Gruppen B′ und C′ für das Verbrauchsjahr 2026. 
  • 30. Juni 2027: Reguläre BesAR-Antragsfrist beim BAFA für das Entlastungsjahr 2028. 

Die Nachweise zur Grünen Konditionalität sollten frühzeitig geprüft werden. Je nach gewähltem Nachweisweg müssen Unternehmen Maßnahmen bereits vor der Antragstellung umsetzen beziehungsweise entsprechende Voraussetzungen erfüllen.

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