Die Strom- und Gasumlagen steigen 2027 um rund 23 Prozent. Für stromintensive Unternehmen wächst damit der finanzielle Wert möglicher Entlastungen. Wer seine Ansprüche prüft und Fristen einhält, kann erhebliche Mehrkosten vermeiden.
Unternehmen ohne Entlastung müssen 2027 deutlich höhere Stromumlagen einplanen: Die Gesamtbelastung aus dem Aufschlag für besondere Netznutzung, der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage steigt von 2,946 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von zehn Gigawattstunden bedeutet das zusätzliche Kosten von 67.500 Euro.
Größter Kostentreiber: der Aufschlag für besondere Netznutzung
Besonders deutlich steigt der volle Aufschlag für besondere Netznutzung in der Letztverbrauchergruppe A′: Er erhöht sich um rund 30 Prozent. Auch die Offshore-Netzumlage legt spürbar zu.
Unser Ziel: Ihnen einen kompakten Überblick zu geben, damit Sie Entwicklungen frühzeitig einordnen und mögliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen bewerten können.
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Umlage |
2026 |
2027 |
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Aufschlag für besondere Netznutzung, Gruppe A′ |
1,559 ct/kWh |
2,027 ct/kWh |
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Offshore-Netzumlage |
0,941 ct/kWh |
1,143 ct/kWh |
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KWKG-Umlage |
0,446 ct/kWh |
0,451 ct/kWh |
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Summe ohne Entlastung |
2,946 ct/kWh |
3,621 ct/kWh |
Die reduzierten Aufschläge für die Gruppen B′ und C′ bleiben dagegen bei 0,050 beziehungsweise 0,025 Cent je Kilowattstunde. Damit wächst der Abstand zum vollen Satz – und der Vorteil für berechtigte Unternehmen.
Rund 300.000 Euro Entlastung bei zehn Gigawattstunden
Wie groß das Potenzial sein kann, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel für ein Unternehmen mit zehn Gigawattstunden Jahresverbrauch:
Ohne Entlastung fallen 2027 rund 362.000 Euro für die drei genannten Umlagen an. Bei einer Begrenzung durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) für ein Unternehmen der Liste 1 und einer Einstufung in die Aufschlag-Gruppe B′ reduziert sich die Belastung auf rund 62.000 Euro. Das entspricht einer jährlichen Ersparnis von etwa 300.000 Euro.
Allein die BesAR-Entlastung steigt in diesem Beispiel von rund 106.000 Euro im Jahr 2026 auf rund 121.000 Euro im Jahr 2027. Beim Aufschlag für besondere Netznutzung beträgt das Einsparpotenzial zusätzlich rund 178.000 Euro in Gruppe B′ beziehungsweise rund 180.000 Euro in Gruppe C′.
Höhere Umlagen machen es damit noch wichtiger, bestehende Entlastungsansprüche vollständig auszuschöpfen.
(Das Beispiel ist vereinfacht, ohne Cap/Super-Cap. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Einzelfall ab.)
Gasumlagen: teilweise Entspannung
Bei den Gasumlagen fällt die Entwicklung günstiger aus: Seit dem 1. Oktober 2026 beträgt die Konvertierungsumlage 0,11 statt zuvor 0,18 Euro je Megawattstunde.
Die Bilanzierungsumlagen bleiben bei null; die Gasspeicherumlage ist seit 2026 abgeschafft.
Ein gemischtes Bild zeigen die leistungsbezogenen Umlagen: Während die Biogasumlage um rund 22 Prozent steigt, sinkt die Marktraumumstellungsumlage um rund 15 Prozent. Beide werden auf die gebuchte Leistung erhoben, nicht auf die verbrauchte Gasmenge.
Fristen beachten und Nachweise frühzeitig vorbereiten
Für Unternehmen sind insbesondere folgende Termine relevant:
- 31. März 2027: Meldung an den Netzbetreiber für die reduzierten Aufschläge der Gruppen B′ und C′ für das Verbrauchsjahr 2026.
- 30. Juni 2027: Reguläre BesAR-Antragsfrist beim BAFA für das Entlastungsjahr 2028.
Die Nachweise zur Grünen Konditionalität sollten frühzeitig geprüft werden. Je nach gewähltem Nachweisweg müssen Unternehmen Maßnahmen bereits vor der Antragstellung umsetzen beziehungsweise entsprechende Voraussetzungen erfüllen.






