Verpassen Sie 2026 keine staatlichen Energie-Entlastungen

Veröffentlicht am: 26 März 2026

Zuletzt fachlich geprüft: 26 März 2026

Informationsstand: 26 März 2026

Hinweis zum Informationsstand

Dieser Beitrag gibt den Informations- und Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung beziehungsweise der zuletzt angegebenen Aktualisierung wieder. Gesetzliche Regelungen, Förderrichtlinien, Antragsvoraussetzungen, Förderhöhen und behördliche Verfahrensweisen können sich jederzeit ändern. Die Angaben stellen daher keine verbindliche Auskunft über die aktuell geltende Rechts- oder Förderlage und keine Zusage einer Förderung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Förderrichtlinien und Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. Bitte lassen Sie die aktuellen Voraussetzungen vor einer Antragstellung oder sonstigen Entscheidung individuell prüfen. Die Europäische Kommission hat Ende Mai 2026 die beihilferechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Carbon-Leakage-Liste nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erteilt. Damit können zahlreiche Unternehmen, die bislang nicht beihilfeberechtigt waren, erstmals eine Kompensation ihrer mittelbaren CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel beantragen – teilweise rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025. Für betroffene Unternehmen kann daraus ein erhebliches Entlastungspotenzial entstehen. Gleichzeitig ist die Antragstellung an enge Fristen und umfangreiche Nachweise gebunden.

Die größten Einsparpotenziale der Industrie werden aktuell nicht genutzt

Trotz zahlreicher Möglichkeiten bleiben derzeit in vielen Industrieunternehmen erhebliche Entlastungspotenziale ungenutzt – vor allem aus Unwissenheit:

  • Ist mein Unternehmen überhaupt anspruchsberechtigt?
  • Lohnt sich die Antragstellung wirtschaftlich für mein Unternehmen?
  • Welche Regelung greift für mein Unternehmen?

Dabei liegen die Potenziale häufig bei 8–25 % der Energiekosten.

Gleichzeitig läuft eine zentrale Frist:
30.06.2026 – danach ist eine rückwirkende Inanspruchnahme in der Regel nicht mehr möglich.

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Energie- und Umweltmanagement

Jan Philip Beck

beck@cp-energie.de

+49 421 699090-17

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