Seit dem 1. Januar 2025 gilt die verpflichtende Eintragung ins Abwärme-Portal. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh in den letzten drei Jahren müssen ihre Abwärmedaten melden.
Welche Abwärme muss gemeldet werden?
- Gesamtabwärmemenge ab 800 MWh
- Geführte Abwärme (z. B. über Rohr- oder Schlauchsysteme)
- Einzelanlagen ab 200 MWh, mit mindestens 1.500 Betriebsstunden pro Jahr und einer Abwärmetemperatur von mindestens 25°C
Beispiele für relevante Anlagen: Kompressoren, Heizkessel, Abluftsysteme, Trocknungsanlagen.
Die Einhaltung der Meldepflicht ist entscheidend – Verstöße können mit Strafen ab 50.000 € geahndet werden.






