Industriestrompreis: Wer profitieren kann und warum Unternehmen jetzt prüfen sollten
Der Industriestrompreis liegt im Fokus der energiepolitischen Debatte. Ziel der geplanten Regelung ist es, stromintensive Unternehmen gezielt zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu stärken. Für viele Betriebe stellt sich nun die zentrale Frage: Besteht eine Antragsberechtigung – und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
In diesem Beitrag erklären wir, was der Industriestrompreis bedeutet, wie die Entlastung berechnet wird und welche Branchen profitieren können, denn: Daten zeigen, dass viele Branchen die Schwellenwerte erreichen können.
Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist als zeitlich begrenztes Förderinstrument vorgesehen und orientiert sich weitestgehend an den beihilferechtlichen Vorgaben des Clean Industrial State Aid Framework (CISAF). Er soll bestimmten Unternehmen einen deutlich reduzierten Strompreis ermöglichen, finanziert durch staatliche Mittel. Die Entlastung ist insbesondere für Branchen gedacht, bei denen hohe Stromkosten ein wesentliches wirtschaftliches Risiko darstellen.
Wie ist der Industriestrompreis geplant?
- Reduzierter Strompreis: Zielwert von etwa 5 Cent/kWh für den förderfähigen Stromanteil.
- Befristung: Förderung für bis zu 3 Jahre (2026–2028).
- Teilweiser Verbrauch: Die Förderung gilt voraussichtlich für maximal etwa 50 % des Jahresstromverbrauchs.
- Investitionsverpflichtung: Ein Teil der entlasteten Mittel muss in ökologische Gegenleistungen (Dekarbonisierung und Energieeffizienz) investiert werden.
Damit wird der Industriestrompreis keine vollständige Subvention für den gesamten Strombedarf sein, sondern ein gezieltes Entlastungsinstrument für besonders energieintensive Prozesse.
Wer kann profitieren?
- Branchen, die in der KUEBLL-Liste 1 geführt werden, gelten in der Regel als grundsätzlich förderfähig.
- Unternehmen außerhalb dieser Liste – etwa aus Liste 2 oder bislang nicht gelistete Branchen – können ebenfalls förderfähig sein, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. bezüglich Strom- und Handelsintensität.
Warum jetzt prüfen?
Die Förderfähigkeit hängt nicht nur von der Branchenzugehörigkeit ab, sondern insbesondere von der korrekten Ermittlung und Dokumentation von Verbrauchskennzahlen, Intensitäten und beihilferechtlichen Nachweisen. Eine verspätete oder fehlerhafte Antragstellung kann dazu führen, dass Fördermittel verloren gehen oder Rückforderungen drohen.
Unsere Beratung unterstützt Sie daher bei:
- der fundierten Prüfung der Antragsberechtigung inklusive KUEBLL-/CISAF-Analyse,
- der Datenerhebung und Plausibilisierung relevanter Kennzahlen,
- der Erstellung und Begleitung Ihres Antrags bei den zuständigen Behörden
Rechenbeispiel: Wie der Industriestrompreis wirken kann
Das 4 × 50-Prinzip
Der CISAF begrenzt die Entlastung bewusst. Das sogenannte 4×50-Prinzip legt fest, wie weit staatliche Unterstützung maximal gehen darf:
- 50 % Verbrauch: Gefördert wird höchstens die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs – und nur dort, wo Strom direkt in energieintensiven Produktionsprozessen eingesetzt wird. Verbräuche etwa für Verwaltung oder IT zählen nicht.
- 50 % Preisnachlass: Für diesen förderfähigen Verbrauch darf der Strompreis um maximal 50 % gesenkt werden.
- 50 €/MWh Mindestpreis: Der geförderte Strompreis darf nicht unter 50 €/MWh (5 Cent/kWh) liegen.
- 50 % Investitionspflicht: Mindestens die Hälfte der erhaltenen Förderung muss in ökologische Gegenmaßnahmen investiert werden.
Die folgenden Tabellen zeigen vereinfacht, wie sich der Industriestrompreis auf die Stromkosten und die jährliche Einsparung eines Unternehmens auswirken kann.Hinweis: Das Rechenbeispiel dient der vereinfachten Illustration. Tatsächliche Einsparungen hängen u. a. vom förderfähigen Verbrauchsanteil, dem Referenzstrompreis sowie den beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Beispielrechnung Strompreis

Jährlicher Einsparbetrag – Rechenbeispiele mit 5,10 und 20 GWh

Fazit
Der Industriestrompreis kann für viele Unternehmen ein wichtiger Hebel zur Kostenentlastung sein – ist aber kein Selbstläufer. Die Förderfähigkeit hängt von zahlreichen Details ab, und die Antragstellung erfordert eine sorgfältige energiewirtschaftliche und regulatorische Bewertung.
Unternehmen sollten daher jetzt prüfen lassen, ob und in welcher Form eine Antragsberechtigung besteht – und sich frühzeitig auf die Antragstellung vorbereiten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Analyse – nutzen Sie die Chance auf kosteneffiziente Energieversorgung und Planungssicherheit.
Mit maßgeschneiderten Lösungen und gezielter Beratung unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Antragsstellung. Ihr Ansprechpartner Jan Philip Beck freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Email: beck@cp-energie.de
Telefon: +49 421 699090-17








