Verschiedenste Stakeholder verlangen von Unternehmen Einsicht in ihr Messkonzept. Zu den interessierten Parteien zählen unter anderem Behörden wie das BAFA, der Zoll oder aber Auditoren akkreditierter Zertifizierungsunternehmen. Messkonzept ist jedoch nicht gleich Messkonzept – so zahlreich wie die Stakeholder gestalten sich auch die inhaltlichen und formellen Anforderungen daran. Während beispielsweise im Rahmen einer Auditierung nach ISO 50001 ein gut ausgearbeitetes und umfängliches Messkonzept die Grundlage für eine zuverlässige Aussage zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung darstellen muss, fokussieren Behörden aufgrund der Anforderungen des Energiesammelgesetzes (EnSaG) auf die genaue Abgrenzung sogenannter Drittmengen. Insbesondere jene Unternehmen, die von der besonderen Ausgleichsregelung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren, sind bis zum 01.01.2022 dazu verpflichtet, ein testierbares Messkonzept zur Abgrenzung ihrer Drittmengen nachzuweisen und umzusetzen.
Ein Messkonzept bietet die Grundlage für eine erfolgreiches Energiemanagement
Betrachtung ihrer Anlagen und Prozesse
Empfehlung von zu messenden Prozessen für die spätere Bildung von Kennzahlen (EnPIs und KPIs)