Abwärmepotenziale jetzt erfassen
Unternehmen, die gemäß § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zur Meldung von Abwärmepotenzialen verpflichtet sind, können diese seit Montag, dem 5. November auf der Plattform für Abwärme erfassen. Die Abgabe der Meldungen muss bis spätestens 1. Januar 2025 erfolgen.
Für Unternehmen mit einer großen Menge an Abwärmepotenzialen bietet das Portal eine Bulk-Upload-Funktion an, die den Meldeprozess erleichtert.
Über eine herunterladbare CSV-Vorlage können mehrere Abwärmepotenziale gebündelt eingetragen und direkt hochgeladen werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt dafür eine Beispieldatei sowie eine ausführliche Dokumentation zur Verfügung. Beide Dokumente sind im technischen Leitfaden für das Portal enthalten und auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter der Rubrik „Publikationen“ zu finden.
Zusätzlich wurden die FAQs auf der BfEE-Website aktualisiert, um die häufigsten Fragen zur Datenmeldung zu beantworten. Diese Aktualisierungen basieren auf den Fragen, die während der beiden Webinare zur Datenmeldung im Herbst aufkamen. Die FAQs bieten eine hilfreiche Übersicht, um Unternehmen bei der reibungslosen Abgabe ihrer Meldungen zu unterstützen.
Bei Fragen rund um die Förderungsrichtlinien freut sich Ihr Ansprechpartner Jan Kassuba auf Ihre Kontaktaufnahme.
Email: kassuba@cp-energie.de