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Auch Hinterlieger dürfen KWK-Umlageprivilegierung in Anspruch nehmen
Mit Urteil vom 22. Februar 2018 hat das OLG Stuttgart, Az. 2 U 141/17 die Berufung der Klägerin gegen das vorangegangene Urteil des LG Stuttgart zurückgewiesen. Damit hat es die Auffassung des LG, für eine Privilegierung nach § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG a.F. sei nicht Voraussetzung, dass das privilegierte Unternehmen Vertragspartner des Netzbetreibers- Posted by cp energie Posted on 09 Apr 0 Comments Read More